Reservierung
Kontakt
Hoteles La Palma Pension Canarias



 


Geld und Steuern


Damit Sie mehr für Ihr Geld bekommen

Nützliche Tipps, damit Sie für Ihr Reisebudget mehr bekommen und wie Sie gezahlte Steuern bei Ihrer Rückreise rückerstattet bekommen.

1. Welche Währung gibt es auf La Palma? - Nach oben

Die offizielle Währung auf der Insel ist der Euro (€) . Auf dieser Seite der Webpage der Europäischen Zentralbank können Sie die Wechselkurse für andere Währungen einsehen. Beachten Sie bitte, dass die Banken und andere Finanzunternehmen beim Geldumtausch Gebühren erheben können..


2. Mit welchen anderen Zahlungsmitteln kann ich bezahlen? - Nach oben

  • Kreditkarte : Die Mehrheit der Hotels, Geschäfte und Restaurants akzeptiert Kreditkarten. Visa und Euro/Mastercard sind sehr allgemeine Kreditkarten.
  • Reiseschecks : In der Regel werden Reiseschecks von touristischen Unternehmen akzeptiert, sie können aber auch in Banken und anderen Finanzunternehmen der Insel gegen Bargeld eingetauscht werden.


3. Ist Trinkgeld eine Pflicht? - Nach oben

Bei allen Unternehmen auf La Palma ist der Bedienungsservice im Preis enthalten. Obwohl es keine Pflicht ist, so ist doch üblich in Bars, Restaurants, Hotels und Taxis ein Trinkgeld zu geben, wobei sich dieses auf zwischen fünf und zehn Prozent des Rechnungsbetrags beläuft.




4. Wie kann ich die bei meinen Einkäufen
    entrichteten Steuern zurückbekommen?
- Nach oben

Auf La Palma herrscht, genau wie auf den anderen Inseln des Archipels, ein besonderes Steuersystem mit niedrigeren Steuern als denen auf dem spanischen Festland. Der Grund hierfür liegt darin, eine Unterversorgung der Inseln zu verhindern. Deshalb gibt es auf den Kanaren die Mehrwertsteuer IGIC, deren Normalsatz 5% beträgt, während sich die Mehrwertsteuer auf dem Festland, die sogenannte IVA, auf 16% beläuft. Aus diesem Grund lohnt es sich im Allgemeinen nicht, um eine Rückerstattung von Steuern zu ersuchen.

Wenn Sie jedoch trotzdem einen Antrag einreichen wollen, dann beachten Sie bitte die in dem Artikel 9 des Dekrets 182/1992 vom 15. Dezember [auf Spanisch] festgelegten Anordnungen, in denen sämtliche Regelungen bezüglich Steuererhebung, Verwaltung und Rückerstattung erfasst sind, die die Kanarische Mehrwertsteuer betreffen. Bürger mit Wohnsitz auf dem spanischen Festland, den Balearen, in Melilla oder Ceuta müssen darüber hinaus auch die Vorschriften vom 9. August 1993 [auf Spanisch] des Wirtschafts- und Finanzministeriums beachten, die neben anderen Einschränkungen eine Mindestausgabe von 450 Euro festlegen. Das erforderliche Antragsformular auf Steuerrückerstattung, das die einzureichenden, erforderlichen Nachweise ergänzt, können Sie hier herunterladen [auf Spanisch].

 

C/ Cabrera Pinto 27 - 38700 S/C de La Palma / Isla de La Palma - Canarias - España