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Geld und Steuern
Damit Sie mehr für Ihr Geld
bekommen
Nützliche Tipps, damit Sie für Ihr Reisebudget mehr bekommen und
wie Sie gezahlte Steuern bei Ihrer Rückreise rückerstattet bekommen.
1.
Welche Währung gibt es auf
La Palma? - Nach
oben
Die offizielle Währung auf der Insel ist der Euro
(€) . Auf dieser
Seite der Webpage der Europäischen Zentralbank
können Sie die Wechselkurse für andere Währungen
einsehen. Beachten Sie bitte, dass die Banken und andere
Finanzunternehmen beim Geldumtausch Gebühren erheben
können..
2. Mit
welchen anderen Zahlungsmitteln kann ich bezahlen? - Nach oben
- Kreditkarte : Die Mehrheit
der Hotels, Geschäfte
und Restaurants akzeptiert Kreditkarten. Visa und
Euro/Mastercard sind sehr allgemeine Kreditkarten.
- Reiseschecks : In der Regel werden
Reiseschecks von touristischen Unternehmen akzeptiert,
sie können
aber auch in Banken und anderen Finanzunternehmen
der Insel gegen Bargeld eingetauscht werden.
3.
Ist Trinkgeld eine Pflicht? - Nach
oben
Bei allen Unternehmen auf La Palma
ist der Bedienungsservice im Preis enthalten. Obwohl
es keine Pflicht ist, so ist doch üblich in Bars, Restaurants, Hotels und Taxis
ein Trinkgeld zu geben, wobei sich dieses auf zwischen
fünf und zehn Prozent des Rechnungsbetrags beläuft.
4.
Wie kann ich die bei meinen Einkäufen
entrichteten Steuern zurückbekommen? - Nach
oben
Auf La Palma herrscht, genau wie auf
den anderen Inseln des Archipels, ein besonderes Steuersystem
mit niedrigeren Steuern als denen auf dem spanischen
Festland. Der Grund hierfür liegt darin, eine Unterversorgung der Inseln
zu verhindern. Deshalb gibt es auf den Kanaren die Mehrwertsteuer
IGIC, deren Normalsatz 5% beträgt, während sich
die Mehrwertsteuer auf dem Festland, die sogenannte IVA,
auf 16% beläuft. Aus diesem Grund lohnt es sich im
Allgemeinen nicht, um eine Rückerstattung von Steuern
zu ersuchen.
Wenn Sie jedoch trotzdem einen Antrag einreichen wollen,
dann beachten Sie bitte die in dem Artikel 9 des Dekrets
182/1992 vom 15. Dezember [auf Spanisch] festgelegten
Anordnungen, in denen sämtliche Regelungen bezüglich
Steuererhebung, Verwaltung und Rückerstattung erfasst
sind, die die Kanarische Mehrwertsteuer betreffen. Bürger
mit Wohnsitz auf dem spanischen Festland, den Balearen,
in Melilla oder Ceuta müssen darüber hinaus auch
die Vorschriften
vom 9. August 1993 [auf Spanisch] des Wirtschafts-
und Finanzministeriums beachten, die neben anderen Einschränkungen
eine Mindestausgabe von 450 Euro festlegen. Das erforderliche
Antragsformular auf Steuerrückerstattung, das die
einzureichenden, erforderlichen Nachweise ergänzt,
können Sie hier herunterladen
[auf Spanisch].
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